Artikel 20b DV Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen. Quelle: Fraktionsübergreifende Initiative zur institutionellen Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz Diskussion: Artikel 20b DV - Generationengerechtigkeit
Deutschland braucht eine neue demokratisch legitimierte Verfassung. Nachdem die politische Klasse – aus verständlichen Gründen – gar nicht daran denkt, etwas zu ändern, ist das deutsche Volk aufgerufen, selbst die Initiative zu ergreifen.